
Bemessungsgrenzen 2017 steigen
20.10.2016
Steigende Löhne und Gehälter führen zu steigenden Bemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch im Jahr 2017.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.